Da die Steuerbefreiung für die Sparbuchschenkung nach derzeitigem Stand am 1. 1. 2004 ausläuft und somit keine steuerfreie “Rückschenkung" mehr wahrscheinlich ist, kann nach Ansicht der Autoren der Möglichkeit des von Anfang an geplanten zivilrechtlichen Widerrufs einer Sparbuchschenkung in der Praxis eine wesentliche Bedeutung zukommen.