Die Übertragung eines bestehenden Rechtsverhältnisses auf einen anderen Rechtsträger, wie sie im Wirtschaftsleben oftmals erforderlich sein wird, kann abgabenrechtliche Folgerungen nach sich ziehen. Durch eine solche Übertragung eines Kreditverhältnisses werde insb ein gebührenrechtlicher Tatbestand erfüllt.