Durch das BBG 2003 wurden in § 3a Abs 10 UStG den bestehenden 13 Katalogleistungen die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen hinzugefügt. Der Beitrag behandelt den Leistungsort bei den neuen Katalogleistungen, die BMF-VO zur Ortsverlagerung und weiters die BMF-VO zur Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmen.