Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 16.09.2003, 97/14/0054, einem Modell, mit dem freiwillige Unterhaltszahlungen an den Lebensgefährten sowohl im Bereich der Umsatz- als auch der Einkommensteuer unternehmerische bzw betriebliche Veranlassung erlangten sollten, die Anerkennung versagt. Der Autor stellt den Sachverhalt sowie die Rechtsansicht des VwGH dar und schließt mit einem Fazit zu Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen.