Erhält ein Unternehmen nicht rückzahlbare Subventionen für die Anschaffung eines Vermögensgegenstandes, ist zu klären, ob diese Subventionen die auszuweisenden Anschaffungskosten unberührt lassen (Bruttomethode) oder kürzen (Nettomethode). Bei Anwendung der Bruttomethode ist zusätzlich zu fragen, welcher Passivposten zu dotieren ist.