vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Getränkesteuerrückerstattung, Rechtsbehelf, Bedingung

JudikaturÖStZ 2003/1063ÖStZ 2003, 506 Heft 22 v. 17.11.2003

Die Unzulässigkeit des vorliegenden bedingten Rückzahlungsantrages (“Sollte die Getränkesteuer ... als EU-widrig erklärt werden") steht einer Beurteilung des Antrages als Rechtsbehelf iSd Punktes 3 des Urteilstenors des EuGH-Urteils vom 09.03.2000, Rs C-497/97 , entgegen (vgl zB VwGH vom 07.06.2001, 2001/16/0016). Für die rechtliche Beurteilung des strittigen Antrages ist nicht von Bedeutung, dass sich die Beschwerdeführerin bei der damit gewählten Formulierung an eine Empfehlung ihrer Interessenvertretung gehalten hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!