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Das Arbeitszimmer im Wohnungsverband (Biach, SWK 27/2003, S 673)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2003/999ÖStZ 2003, 475 Heft 21 v. 3.11.2003

In vielen kleineren Unternehmen wird für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit ein im Wohnungsverband gelegenes Zimmer als Arbeitszimmer verwendet. Nach einleitenden Erläuterungen zu den Begriffen Arbeitszimmer, Wohnungsverband, Einrichtung bzw Einrichtungsgegenstände befasst sich die Autorin mit der Abzugsfähigkeit bei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, den abzugsfähigen Aufwendungen und den umsatzsteuerlichen Auswirkungen.

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