Nach der Altfahrzeugverordnung besteht eine unentgeltliche Rücknahmeverpflichtung der Hersteller oder Importeure für jene Altfahrzeuge, welche sie in Verkehr gesetzt haben, verbunden mit einer anschließenden Entsorgung. Mit dem BBG 2003 wurden dazu handels- und steuerrechtliche Begleitmaßnahmen in Österreich umgesetzt. Der Artikel untersucht, wie die neuen Bestimmungen anzuwenden sind.