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KESt-Anrechnung für stillen Gesellschafter (Reinisch, RdW 2003/456, S. 533)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2003/991ÖStZ 2003, 474 Heft 21 v. 3.11.2003

Die Freigrenze für die Veranlagung von kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünften gem § 39 Abs 1 EStG ist auf die Summe der Einnahmen zu beziehen. Daher haben nur Einnahmen unter 300 S bzw 22 E außer Ansatz zu bleiben. Dies ergibt sich aus dem Erkenntnis des VwGH vom 24.06.2003, 2000/14/0052. Die Autorin gibt die wesentlichen Entscheidungsgründe wieder und bringt Anmerkungen dazu.

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