Mit BMF-Erlass vom 4. 6. 2003 fand das EuGH-Urteil vom 18.01.2001, Rs C-150/99 , Stockholm Lindöpark AB, nunmehr Eingang in die UStR 2000. Die Autorin bedauert, dass das BMF “auf halber Strecke stehen geblieben" sei und die Linie des EuGH nur teilweise umgesetzt habe.