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Lindöpark und die Folgen - Änderung der UStR 2000 bezüglich der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen (Hörtnagl, SWK 26/2003, S 652)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2003/1021ÖStZ 2003, 476 Heft 21 v. 3.11.2003

Mit BMF-Erlass vom 4. 6. 2003 fand das EuGH-Urteil vom 18.01.2001, Rs C-150/99 , Stockholm Lindöpark AB, nunmehr Eingang in die UStR 2000. Die Autorin bedauert, dass das BMF “auf halber Strecke stehen geblieben" sei und die Linie des EuGH nur teilweise umgesetzt habe.

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