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Einbringung eines durch unbare Entnahmen überschuldeten Unternehmens in eine GmbH (Reich-Rohrwig/Gross, ecolex 9/2003, S. 680)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2003/1001ÖStZ 2003, 475 Heft 21 v. 3.11.2003

Die Einbringung eines überschuldeten Unternehmens in eine GmbH kann sowohl eine verbotene Einlagenrückgewähr als auch eine verdeckte Sacheinlage begründen. In einer Besprechung der OGH-Entscheidung vom 23. 1. 2003, 6 Ob 81/02h, behandeln die Verfasser die umgründungssteuerrechtliche Regelung barer und unbarer Entnahmen sowie den Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und “verdeckte Sacheinlagen" und geben Hinweise für die Praxis.

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