Die Einbringung eines überschuldeten Unternehmens in eine GmbH kann sowohl eine verbotene Einlagenrückgewähr als auch eine verdeckte Sacheinlage begründen. In einer Besprechung der OGH-Entscheidung vom 23. 1. 2003, 6 Ob 81/02h, behandeln die Verfasser die umgründungssteuerrechtliche Regelung barer und unbarer Entnahmen sowie den Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und “verdeckte Sacheinlagen" und geben Hinweise für die Praxis.