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Steuerfreiheit der Unfallrenten für 2001 und 2002

ErlassrundschauÖStZ 2003/9ÖStZ 2003, 15 Heft 1 und 2 v. 17.1.2003

Aktuelle Information der Steuersektion, 20. Dezember 2002

Der Verfassungsgerichtshof hat die Besteuerung der Unfallrenten für die Jahre 2001 und 2002 auf Grund einer fehlenden Übergangsbestimmung aufgehoben. Soweit die entstandene steuerliche Mehrbelastung für die Jahre 2001 und 2002 nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, wird sie vom Finanzamt zurückgezahlt.

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