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Arbeitszimmer, Einschränkung des Vorsteuerabzuges, Gemeinschaftsrechtswidrigkeit

JudikaturÖStZ 2003/29ÖStZ 2003, 22 Heft 1 und 2 v. 17.1.2003

UStG 1994: § 12

Im Zuge des StrukturanpassungsG 1996, BGBl Nr 1996/201 wurde nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 iVm § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 der Vorsteuerabzug für ein häusliches Arbeitszimmer insofern eingeschränkt, als das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden muss.

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