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§ 5a i.V.m. § 1 Z 4 NEUFÖG - fernab jeglicher Realität?

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2003/942ÖStZ 2003, 429 Heft 19 v. 1.10.2003

Gem § 5a iVm § 1 Z 4 NeuFöG werden bei Betriebsübertragungen unter bestimmten Voraussetzungen keine Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch erhoben. Die Autorin hinterfragt die Zweckmäßigkeit dieser Bestimmung. Ihrer Ansicht nach sollte die Bestimmung so ausgelegt werden, dass nur eine Übertragung des bereits im Gesellschaftsvermögen vorhandenen Grundstücks zum Eigentumserwerb im unmittelbaren Zusammenhang mit der Betriebsübertragung gefordert wird.

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