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Stellungnahme zur Behandlung offener Rücklagen im Jahresabschluss von Kreditinstituten

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2003/915ÖStZ 2003, 427 Heft 19 v. 1.10.2003

Wiedergabe der Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision. Diese Stellungnahme ergänzt jene zur Behandlung offener Rücklagen im Jahresabschluss (KFS-RL 11), die die im HGB geregelten offenen Rücklagen behandelt und auch für Kreditinstitute gilt, um die im Bankwesengesetz geregelten Rücklagen, die ausschließlich von Kreditinstituten zu bilden sind.

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