DBA-Großbritannien
Hat eine britische Gesellschaft von einer US-Gesellschaft im Dezember 2002 eine 100%ige Beteiligung an einer österr Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgten Ablaufs der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 noch nicht zu. Wohl aber könnte die Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5 % gem Art 10 DBA-Großbritannien in Anspruch genommen werden.