Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2003/882ÖStZ 2003, 412 Heft 18 v. 15.9.2003
Wird eine inländische GmbH liquidiert, an der ein französischer Staatsbürger seit über einem Jahr 50 % der Anteile hält, dann unterliegt der nach § 31 iVm § 98 Z 8 EStG 1988 erzielte Veräußerungsgewinn der österr Besteuerung.