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Mittelbar gehaltendes Fruchtgenussrecht eines dt Immobilienfonds an einer österr Liegenschaft (EAS 2278 v 23. 4. 2003)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2003/880ÖStZ 2003, 411 Heft 18 v. 15.9.2003

Räumt eine österr Kapitalgesellschaft an einer in ihrem Eigentum stehenden Immobilie einer österr (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft, als deren Gesellschafter eine deutsche Immobilienfonds-KG mit deutschen Anlegern auftritt, das (Netto-)Fruchtgenussrecht ein, dann sind nach Rz 104 ESt-RL 2000 die aus dem Fruchtgenussrecht zufließenden Einkünfte den Fruchtgenussberechtigten zuzurechnen. Auf der Grundlage des bei Personengesellschaften anzuwendenden Transparenzprinzips sind dies die Investoren der deutschen Immobilienfonds-KG. Diese sind mit den erzielten Einkünften in Österreich der beschränkten Steuerpflicht unterworfen.

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