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183-Tage-Klausel und “Tragung der Vergütung von der Betriebstätte" (EAS 2260 v 24. 3. 2003)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2003/877ÖStZ 2003, 410 Heft 18 v. 15.9.2003

DBA-Deutschland (E,V)

Verfasst ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer eines deutschen Büros (Betriebstätte) einer US-Kapitalgesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit für dieses deutsche Büro auch Studien für das österr Büro (Betriebstätte) des US-Konzerns und wird diese Arbeit auf Basis von Tagessätzen des Arbeitnehmers von dem deutschen Büro an die österr Niederlassung im Verrechnungspreisweg weiterbelastet, dann trägt die österr Niederlassung damit die Kosten für eine Dienstleistung, die die deutsche Betriebstätte der US-Gesellschaft der österr Zweigniederlassung gegenüber erbracht hat. Aus diesen Entgelten trägt sodann die deutsche Betriebstätte die Lohnzahlungen des deutschen Arbeitnehmers.

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