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Betriebswirtschaftliche Überlegungen zur ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung

Dr. Erich PummererÖStZ 2003/869ÖStZ 2003, 399 Heft 18 v. 15.9.2003

In§ 12 Abs 3 Z 1 KStG 1989wird normiert, dass eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nur dann steuerlich wirksam vorgenommen werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Wertänderung nicht auf eine Ausschüttung zurückzuführen ist.

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