Laut Pressemeldung wird der EuGH am 2. 10. in der Rs C-147/01 , Weber's Wine World ua gegen die Abgabenberufungskommission Wien, eine Entscheidung treffen, ob die anlässlich der Aufhebung der Getränkesteuer durch den EuGH im Frühjahr 2000 in der Wiener Abgabenordnung (wie auch in den Abgabenordnungen der anderen Bundesländer) verankerte Rückzahlungsbeschränkung bei Überwälzung der Getränkesteuer an die Letztverbraucher (Bereicherungsverbot) gemeinschaftsrechtlich zulässig ist (zu den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 20. 3. 2003 siehe ÖStZ 2003/332, S. 193).