Die Europäische Kommission hat bereits in ihrer Mitteilung “Steuerpolitik in der Europäischen Union - Prioritäten für die nächsten Jahre" vom 23. 5. 2001 angekündigt, dass die 6. MWSt-RL neu gefasst werden soll. Der Grund dafür liegt in der zunehmenden Unübersichtlichkeit der aus dem Jahr 1977 datierenden und bereits über 20 mal - teilweise äußerst umfassend - novellierten RL. Die Neufassung wurde von einer von der Kommission geleiteten Arbeitsgruppe erarbeitet. Der Textentwurf wurde vor wenigen Tagen zur Konsultation versendet und kann auf der Homepage der Generaldirektion für Steuern und Zölle nachgelesen werden (http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/taxation/consultations ). Die Konsultation endet am 26. 9. 2003. Nach Abschluss der Konsultation sollte der Text in einen RL-Vorschlag münden, der dann vom Rat einstimmig beschlossen werden muss.