Wie die Autorin zum Abschluss ihrer Ausführungen festhält, sind Schiedsverfahren ihrer Ansicht nach eine überlegenswerte Alternative zum herkömmlichen Verständigungsverfahren. Die Finanzverwaltungen bleiben zum einen in das Verfahren eingebunden, zum anderen bieten Schiedsklauseln die Option, einige Problembereiche des Art 25 OECD-MA zu entschärfen. Als Nachteil bleibe weiterhin die lange Verfahrensdauer, die allerdings nach oben beschränkt wird.