Die UStR 2000 wurden mit BMF-Erlass vom 4. 6. 2003 in zwei Bereichen ergänzt bzw geändert. Der erste Punkt betrifft die Frage des Vorliegens von echtem Schadenersatz bei Auflösung eines Leasingvertrages, der zweite Punkt behandelt die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen. Im Beitrag werden die beiden Änderungen erläutert sowie Beispiele dazu gebracht.