Ausgehend von einem konkreten Beispiel gehen die Autoren der Frage nach, wann Zinsansprüche aus obligationenähnlichen Genussrechten beim Genussrechtsinhaber zu bilanzieren sind.
Ausgehend von einem konkreten Beispiel gehen die Autoren der Frage nach, wann Zinsansprüche aus obligationenähnlichen Genussrechten beim Genussrechtsinhaber zu bilanzieren sind.