Die in § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG eingeräumte Möglichkeit, im Zuge einer Einbringung unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art III UmgrStG unbare Entnahmen in die Einbringungsbilanz zugunsten des Einbringenden und zulasten der übernehmenden Körperschaft einzustellen, führte in den letzten Jahren zu kontroversiellen Diskussionen in der Fachliteratur. Der Artikel stellt eine abgabenrechtliche Gesamtbetrachtung der Thematik dar, wobei die diesbezüglichen Aussagen in den UmGrStR 2002 eingearbeitet sind.