Laut den (novellierten) EStR 2000 können gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsverpflichtungen für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. 1. 2003 bereits Bestand hatten, für sämtliche oder einzelne Mitarbeiter zur Gänze an eine Versicherung ausgelagert werden. Der Beitrag erörtert die Voraussetzungen, den Ablauf, die Folgen und die steuerlichen Aspekte einer Auslagerung.