Nach einer Definition von Begriff und Wesen der Marke erörtert der Autor die Vermögensgegenstandeigenschaft der Marke im Handelsrecht und die Wirtschaftsguteigenschaft im Steuerrecht. Weiters untersucht er die Frage der Abnutzbarkeit entgeltlich erworbener Markenrechte im Handels- und Steuerrecht, wobei nur Steuerpflichtige, die bereits nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind, in die Untersuchung einbezogen werden.