Der Beitrag geht den Fragen nach, wann ein Einzelreferent oder der Berufungssenat für die Entscheidung zuständig ist, unter welchen Voraussetzungen man vor dem UFS persönlich seinen Standpunkt darlegen kann sowie in welchen Formen Verfahren einer Erledigung zugeführt werden und erteilt “Praxistipps".