Durch das Budgetbegleitgesetz (BBG) wird eine Nachversteuerungsregelung (§ 26a (16) Z3 KStG) für Teilwertabschreibungen eingeführt, wenn der Steuerpflichtige bei Substanzänderungen nicht zur Steuerpflicht optiert. Nach den Erläuterungen bezieht sich die Regelung auch auf fiktive Teilwertabschreibungen. Der Autor vertritt anhand eines Beispiels die Auffassung, dass eine Erfassung fiktiver Teilwertabschreibungen systemwidrig ist und gegen die Fusionsrichtlinie (FRL) verstößt.