Der Vorsitzende des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat vor kurzem seinen Unmut über die Unverbindlichkeit der Rechtsansichten der Finanzverwaltung geäußert (Bruckner, editorial zu persaldo 1/2003). Derjenige, der sich widerspruchslos an die einschlägigen Richtlinien hält, darf im Einzelfall nicht damit rechnen, damit vor den Höchstgerichten durchzudringen und sich dabei darauf berufen zu können, er habe sich ja nur an das gehalten, was ihm die Finanzverwaltung vorgegeben habe. Insbesonders bei Transaktionen mit hohem Volumen und dementsprechend auch Steuerrisiko, wie zB M&A-Transaktionen, besteht aber ein vitales Interesse des Klienten an einer verbindlichen Zusage der Finanzverwaltung über die steuerliche Behandlung des zukünftig zu realisierenden Sachverhaltes1)). Im folgenden Beitrag sollen die Voraussetzungen für die Rechtsverbindlichkeit derartiger Auskünfte über Rechtsfragen2)) geklärt werden. Die während der Drucklegung des Beitrags erschienene Monographie vonEhrke, Verbindliche Auskünfte im österreichischen Abgabenrecht?, Wien 2003, konnte nur mehr in den Fußnoten berücksichtigt werden.