Die Kommission hat am 24. 7. 2003 die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich beschlossen, weil nach Auffassung der Kommission die Eigenverbrauchsbesteuerung gem § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG gegen die 6. MWSt-RL verstößt. Als ersten Schritt nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens muss die Kommission gem Art 226 EG-Vertrag in einem Mahnschreiben Österreich Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Ein solches Mahnschreiben ist bis dato nicht ergangen.