Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 28. 9. 2002, B 171/02, in verfassungskonformer Auslegung die Werbeabgabepflicht auf selbstständige Prospektwerbung erstreckt. Der Beitrag hinterfragt diese Interpretation des Werbeabgabegesetzes kritisch, stellt dar, welche praktischen Auswirkungen das Erkenntnis auf die Besteuerung einzelner Formen der Direktwerbung hat, und zeigt, welcher Handlungsspielraum für die Finanzverwaltung verbleibt.