Der Schlussantrag zur französischen Wegzugsbesteuerung (Rs C-9/02 , Hughes de Lasteyrie du Saillant) legt nach Ansicht des Verfassers nahe, dass die in § 31 Abs 2 Z 2 EStG und § 6 Z 6 EStG vorgesehene sofortige Besteuerung stiller Reserven im Wegzugsfall gemeinschaftsrechtswidrig sei.