Mit seiner Entscheidung vom 8. 5. 2003, Rs C-269/00 , Seeling, hat der EuGH die unechte Steuerbefreiung für den Verwendungseigenverbrauch von Gebäuden für richtlinienwidrig erklärt. Daraus würden sich bezüglich der Wohnkosten immense Vorteile für Unternehmer gegenüber Nichtunternehmern ergeben. Der Beitrag beschäftigt sich mit den einzelnen Auswirkungen dieser Entscheidung.