Ergänzend zum zuvor angeführten Artikel stellt Kutschera klar, dass gewerbliche Buchhalter nicht berechtigt sind, UVA für ihre Klienten abzugeben.
Ergänzend zum zuvor angeführten Artikel stellt Kutschera klar, dass gewerbliche Buchhalter nicht berechtigt sind, UVA für ihre Klienten abzugeben.