Der Autor stellt die derzeitige - überholte - Gesetzeslage und die Novelle des § 3 Abs 1 Z 11 EStG durch das BBG 2003 (in der Fassung des Begutachtungsentwurfes) vor. Nach Ansicht des Verfassers erfolgt durch diese Novelle nicht nur eine Anpassung von Verweisen, sondern auch eine materielle Änderung der Steuerbefreiung.