Mit der verpflichtenden Berücksichtigung aller Auslandsverluste durch Ausgleich mit den österreichischen Einkünften seit dem VwGH-Erkenntnis vom 25. 9. 2001, 99/14/0217, ist die Möglichkeit, Auslandsverluste in Form eines negativen Progressionsvorbehaltes in Österreich zu berücksichtigen, weggefallen. Diese neue Interpretation der Auslandsverlustverwertung führt nach Ansicht des Autors in einzelnen Fällen zu einer erheblich höheren Gesamtsteuerbelastung als die ehemalige Praxis der Berücksichtigung durch einen negativen Progressionsvorbehalt.