Besteht zwischen Aufwandszinsen und den aus einer Beteiligung stammenden steuerfreien Dividendenerträgen ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang, so gilt ein grundsätzliches Abzugsverbot für die steuerliche Gewinnermittlung. Die Autorin untersucht die in der Endfassung der UmgrStR 2002 vertretene Rechtsansicht zur Abzugsfähigkeit der Aufwandszinsen nach einer Umgründung und nimmt kritisch zu § 12 Abs 2 KStG Stellung.