Ausgehend vom BFH-Urteil vom 13. 11. 2002, I R 9/02, geht der Beitrag der Frage nach, ob die Regeln über die ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auch auf ergebnisabführungsbedingte Teilwertabschreibungen angewendet werden können.
Ausgehend vom BFH-Urteil vom 13. 11. 2002, I R 9/02, geht der Beitrag der Frage nach, ob die Regeln über die ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auch auf ergebnisabführungsbedingte Teilwertabschreibungen angewendet werden können.