Die Autoren behandeln unter Berücksichtigung der VfGH-Rechtsprechung zur Jubiläumsgeldrückstellung die Frage, inwieweit die nach handelsrechtlicher Praxis gebildete Rückstellung für nicht konsumierten Urlaub steuerlich wirksam ist. Sie kommen zum Schluss, dass die Bildung einer solchen Rückstellung nur bis zum Ausmaß der im mehrjährigen Durchschnitt anfallenden jährlichen Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen steuerlich zulässig sei.