Aufgezeigt wird, dass die in den EStR 2000 vertretene Meinung, dass Einnahmen-Ausgaben-Rechner Wahlrechte nur einmal ausüben können und § 4 Abs 2 EStG analog anzuwenden sei, angesichts des Erk vom 27. 2. 2003, 99/15/0143, in Zweifel zu ziehen sei.
Aufgezeigt wird, dass die in den EStR 2000 vertretene Meinung, dass Einnahmen-Ausgaben-Rechner Wahlrechte nur einmal ausüben können und § 4 Abs 2 EStG analog anzuwenden sei, angesichts des Erk vom 27. 2. 2003, 99/15/0143, in Zweifel zu ziehen sei.