Nachdem der VfGH die umsatzsteuerliche Liebhaberei bei der großen Vermietung als verfassungswidrig beurteilt hatte, hat er gegen die steuerliche “Benachteiligung" der so genannten kleinen Vermietung keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Im Artikel werden die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten dargestellt, die dem VwGH in Zukunft offen stehen.