Eine Entscheidung des UFS stellt die Aktivierung so genannter Großmütterzuschüsse auf Ebene der Zwischengesellschaft in Frage. Der UFS argumentiert ua mit einer steuerneutralen Abstockung der Beteiligung an der Enkelgesellschaft im Zuge der Zuschussleistung; dadurch sollen Teilwertabschreibungen von Beteiligungen auf mehreren Stufen im Unternehmensverbund vermieden werden. Der Autor zeigt dazu auf, dass gerade die Steuerneutralität von Einlagen und Einlagenrückzahlungen eine Durchaktivierung von Großmutterzuschüssen erfordere.