Seit 1. 1. 2003 werden alle lohnabhängigen Abgaben -- darunter Lohnsteuer, DB, SV-Beiträge und Kommunalsteuer -- nur mehr im Rahmen eines einzigen (einheitlichen) Prüfungsvorganges geprüft. Als Prüfungsbehörden werden die Finanzämter und die Gebietskrankenkassen tätig. Die Gemeinden nehmen an dieser neuen Prüfungsstruktur ausschließlich über das elektronische Verfahren FinanzOnline teil.