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DBA Kuba und Mongolei unterzeichnet

Die erste Seite aktuellÖStZ 2003/685eÖStZ 2003, 334 Heft 15 und 16 v. 1.8.2003

Am 26. 6. 2003 wurde in Wien ein DBA mit Kuba und am 3. 7. 2003 eines mit der Mongolei unterzeichnet. Beide Abkommen lehnen sich in ihrem Aufbau eng an das OECD-MA an. Im Verhältnis zu Kuba betragen die Quellensteuerhöchstbeträge bei Dividenden 15 % bzw 5 % im Schachtelverhältnis (bei 25%iger Mindestbeteiligung), bei Zinsen 10 % (mit weitreichenden Quellensteuerbefreiungen im Bereich “öffentlich-rechtlicher" Kredite und für Bankkredite) und bei gewerblichen Lizenzgebühren 5 %. Im Verhältnis zur Mongolei betragen die Quellensteuerhöchstbeträge bei Dividenden 10 % bzw 5 % im Schachtelverhältnis (bei 10%iger Mindestbeteiligung), bei Zinsen 10 % (mit weitreichenden Quellensteuerbefreiungen im Bereich “öffentlich-rechtlicher" Kredite) und bei Lizenzgebühren 5 % (für Gewerbelizenzen) bzw 10 % (für Urheberrechte).

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