Für international tätige Bauunternehmer und Anlagenerrichter sind der Betriebsstättenbegriff iSd Art 5 Abs 3 OECD-MA und die Auslegung der darin vorgesehenen Zwölfmonatsfrist von besonderer Bedeutung. Werden in einem DBA-Staat neben- bzw aufeinander folgende Aufträge ausgeführt, ist umstritten, ob die Abwicklungsdauer einzelner Projekte für die Fristberechnung zusammenzurechnen ist. Diese Frage wird ausgehend von den jüngsten Entwicklungen in Deutschland diskutiert.