Mit dem 2. AbgÄG 2002 wurden die Bestimmungen betreffend die Ausstellung von Rechnungen gem § 11 Abs 2 UStG 1994 novelliert. Im zweiten Teil ihrer Artikelreihe erörtern die Autoren die Übermittlung der Rechnung mittels Electronic Data Interchange (EDI), die Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Rechnungsübermittlung und die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen.