Das AbgRmRefG hat die für die Aufhebung von Bescheiden maßgebliche Rechtslage grundlegend umgestaltet. Ritz stellt zunächst die wesentlichsten Unterschiede tabellarisch dar und befasst sich anschließend mit folgenden Themenbereichen: Zuständigkeit, aufhebbare Bescheide, Antrag auf Aufhebung, Rechtswidrigkeit des Inhaltes, Aufhebungsfristen, Ermessen, Aufhebungsbescheid, zeitlicher Geltungsbereich und Verhältnis des Antrags auf Aufhebung zur Berufung.