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Rechtsanwaltsgemeinschaft mit österreichischer und liechtensteinischer Kanzlei (EAS 1976 v 10. 1. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-LiechtensteinÖStZ 2002/378ÖStZ 2002, 232 Heft 9 v. 1.5.2002

Schließen sich drei in Österreich ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein zweiter in der Funktion eines bloßen Konzipienten mitwirkt, dann ist dessen ungeachtet bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung in Österreich der auf die liechtensteinische Kanzlei entfallende Gewinnteil der Gemeinschaft zu je einem Drittel in den Händen der drei Anwälte von der österreichischen Besteuerung gem Art 14 DBA-Liechtenstein steuerfrei zu stellen.

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